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Verfasst von: Stefanie am 31.07.2013 06:10
 


THEMA:  Auftraggeber: muss man vergabe von honorarverträgen melden

Hallo,

ich nehme ab und zu lehraufträge an und stelle dazu honorarnoten. Da dies unter der freibetragsgrenze für das finanzamt liegt, habe ich keine einkommenssteuerausgleich gemacht. Trotzdem hat das finanzamt bei mir nachgefragt und wusste die genaue summe meiner honorarnoten.

Meine frage dazu wäre: Muss jedes unternehmen beim finanzamt melden, wenn es honorarnoten vergibt? Oder wusste das finanzamt meine dortige tätigkeit und summe, da es den betrieb geprüft hat?

 

Mfg,

Stefanie

Verfasst von: Johanna am 31.07.2013 14:24
 


THEMA:  Auftraggeber: muss man vergabe von honorarverträgen melden

Ja, das FA könnte den Betrieb geprüft haben und wollte sich mit der Gegenprobe überzeugen, ob nicht mehr Aufträge erteilt wurden und der Rest schwarz ausgezahlt wurde. oder abtesten, ob Sie niedrigere Einkünfte angeben oder auch anderwärts zusätzliche Einkünfte haben.

Oder der Betrieb betrachtet die Werkverträge als Freie Dienstverträge und meldet sie der SV, was unter der Geringfügigkeitsgrenze keine Auswirkungen auf Sie hat. Da die Beamten des FA und der SV übergreifend prüfen, kann die Kontrolle auch die SV betreffen.

LG Johanna

 

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