Ja, das FA könnte den Betrieb geprüft haben und wollte sich mit der Gegenprobe überzeugen, ob nicht mehr Aufträge erteilt wurden und der Rest schwarz ausgezahlt wurde. oder abtesten, ob Sie niedrigere Einkünfte angeben oder auch anderwärts zusätzliche Einkünfte haben.
Oder der Betrieb betrachtet die Werkverträge als Freie Dienstverträge und meldet sie der SV, was unter der Geringfügigkeitsgrenze keine Auswirkungen auf Sie hat. Da die Beamten des FA und der SV übergreifend prüfen, kann die Kontrolle auch die SV betreffen.
LG Johanna
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