Grundsätzlich kann man Kosten nur absetzen in jenem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Ein Gewerbe beginnt nicht mit der ersten Rechnung oder der offiziellen Anmeldung, sondern mit den Anschaffungen, mit der Werbung. Wenn Sie 2012 andere Einkünfte hatten, können Sei diese Vorlaufkosten auch steuermindernd geltend machen.
Beim PC und anderen Anlagen über 400,- müssen Sie die Kosten unabhängig von der Zahlung sowieso auf die Lebenszeit aufteilen, ab Beginn der Benützung. Und damit könnten Sie mit dem PC vielleicht erst heuer mit der AfA beginnen. Die Vorsteuer bleibt aber an den Termin der Zahlung gebunden.
LG Johanna
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