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Verfasst von: Brigitte am 09.08.2013 09:15
 


THEMA:  Vorlaufkosten Selbständigkeit

Liebes Forum,

könnte mir bei folgender Frage jemand helfen?

Mit 2013 beginnt offiziell die Selbständigkeit. Ich habe aber gehört, dass davor entstandene Kosten auch absetzbar sind. Z.B. Kurse im Jahr 2012, Reisekosten,..

Auch habe ich Ende 2012 einen PC angeschafft. Gebe ich die Kosten alle 2013 in die Buchhaltung und kann ich mir auch 2013 die Vorsteuer holen?

 

Vielen Dank

Brigitte

Verfasst von: Johanna am 09.08.2013 14:21
 


THEMA:  Vorlaufkosten Selbständigkeit

Grundsätzlich kann man Kosten nur absetzen in jenem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Ein Gewerbe beginnt nicht mit der ersten Rechnung oder der offiziellen Anmeldung, sondern mit den Anschaffungen, mit der Werbung. Wenn Sie 2012 andere Einkünfte hatten, können Sei diese Vorlaufkosten auch steuermindernd geltend machen.

Beim PC und anderen Anlagen über 400,- müssen Sie die Kosten unabhängig von der Zahlung sowieso auf die Lebenszeit aufteilen, ab Beginn der Benützung. Und damit könnten Sie mit dem PC vielleicht erst heuer mit der AfA beginnen. Die Vorsteuer bleibt aber an den Termin der Zahlung gebunden.

LG Johanna

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.08.2013 16:11
 


THEMA:  Vorlaufkosten Selbständigkeit

Ergänzend zu Johanna`s Beitrag möchte ich bemerken, dass Sie 2012 einen Verlust aus Gewerbebetrieb geltend machen und  mit Hilfe eines Regelbesteuerungsantrages die Vorsteuer 2012 zurückholen können.

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