Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Es geht um eine vermietete Wohnung, die vorher privat genutzt wurde und seit 2012 dauervermietet wird (keine Privatnutzung mehr). Als Abschreibungsbasis der Wohnung würde ich die Anschaffungskosten herbeiziehen. Meine Frage nun: Als die Wohnung gekauft wurde, wurde diese auch saniert (Fensteraustausch, Fassade, Fliesenlegerarbeiten, Malerarbeiten). Sind diese Kosten als Herstellungsaufwand oder Instandsetzung zu betrachten??? (bei Instandsetzung würde ich diese beschleunigt auf 10 Jahre abschreiben).
Die Einrichtung der Wohnung (Küche, Betten, Schränke etc) würde ich im Jahr 2012 als Betriebs- und Geschäftsausstattung "einlegen" mit dem gemeinen Wert. Abschreibungsbasis: ursprüngliche Anschaffungskosten abzügl. Abschreibung für privat genutzte Jahre.
Wäre das so richtig?
Bitte um Hilfe!
Danke schonmal im Voraus!! |