Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde bitte interessieren, wie es mit den Sonderkosten bei Mietkauf als Zweit/Drittbezug aussieht. Es fallen ja hier der Finanzierungsbetrag/Grundkostenanteil an, der ja gebunden ist. Auch monatliche Zahlungen des Landesdarlehens finden statt, kann das auch der Zweit / Drittmieter diesen einmaligen Betrag (Grundkosten) und die monatlichen Rückzahlungen als Sonderkosten für Schaffung von Wohnraum absetzen oder gilt das nur für den Erstmieter/Erstbezug?
Der Tatbestand des Wohnungserwerbs ist auch beim Zweit/Drittmieter gegeben?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Heinz Wien
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