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Verfasst von: Sabine H...inger am 27.08.2013 13:45
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

Hallo, ich hab echt ein Problem - letzter Jahr wurde ich mehr oder weniger überredet, meine ESt-Erklärung doch von einem Steuerberater erstellen zu lassen, weil die sich ja besser mit etwaigen "Schlupflöchern" auskennen etc. und ich durch die Steuerersparnis das GEhalt vom Steuerberater "locker" wieder drin hab.

Ich habe ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen und ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von EUR 1000,- jährlich.

Gesagt, getan, mir wurde mitgeteilt, dass eine Stunde um die 100 EUro kosten wird, sich die Gesamtkosten der Steuererklärung auf nicht mehr als ca. EUR 350,- belaufen werden. Schriftlich - natürlich nix, denn "das passt schon so". Ich vertrauenswürdiger Naivling hab das so hingenommen...

Tja, nun fiel ich freilich aus allen Wolken, als ich eine Honorarnote von EUR 767,80,- erhielt! Da waren dann Leistungen wie "Veranlagung", "Durchsicht", "Nachfrage bei Mieter", "Telefonat mit Finanzamt" (welcher Inhalt bitteschön?), Portospesen, Telefonspesen, etc. drinnen. Er hat auch ein Schreiben extra verechnet, wo er lediglich geschrieben hat "Anbei übermittle ich ihnen ihre Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen" (die Unterlagen und das Porto sind extra als Leistung ausgewiesen, er hat echt nur das Begleitschreiben verrechnet!!!). Bei der Kammer für Steuerberater wurde mir gesagt, dass die Steuerberater keine Honorarrichtlinien haben, also verlangen können was sie wollen!

Nun meine Frage: was soll ich tun? Es wurde ursprünglich was ganz anderes vereinbart! Und kann ein Steuerberater echt für alle Tätigkeiten, die er so macht (Begleitschreiben, angebliche Anrufe,... Kaffee-machen-während-ESt-Erklärungserstellung fehlt zwar, bin mir aber sicher, dass der das auch irgendwo reingerechnet hat!), die selbe Stundenleistung verrechnen? Ich bin so enttäuscht und traurig und ärgere mich so über mich selber...

 

Ach ja, mit sich reden lässt er auch nicht...und gegen ein größres Steuerberaterbüro gerichtlich ankämpfen, da hab ich eh keine Chance :-(((

 

GLG Sabine

Verfasst von: Sabine am 27.08.2013 13:47
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

...halt, sollt natürlich bei der Miete "1000 Euro monatlich" heißen - halt inkl. Betriebskosten und so.

Verfasst von: perfidelis am 27.08.2013 18:54
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

Ich würde ein Gespräch mit dem Steuerberater suchen, und mit ihm verhandeln.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung - VEREINBARTE PREISE, KEINE UNERWARTETEN NEBENGEBÜHREN!

bettina.wallner@perfidelis.at

Verfasst von: Markus am 28.08.2013 10:27
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

Hallo Sabine,

wie hat er es begründet, dass die Honorarnote doppelt so hoch ist? War der Arbeitsaufwand höher als erwartet? Falls sich bei der Erstellung der Steuererklärung ein paar knifflige Aspekte aufgetan haben, dann wärs gerechtfertigt. Und für seine Arbeit sollte man schon bezahtl werden.

An sich: Die Leistungen die Du beschrieben hast, die darf ein Steuerberater abrechnen.

Aber - und da hast Du recht - auch wenn nix schriftliches vereinbart wurde: zu seinem Wort sollte der Steuerberater schon stehen. Nicht umsonst gibt es bei den Steuerberatern hohe berufsrechtliche Standards. Hast Du nicht mal eine Aktennotiz (zb handschriftliche Notiz von Dir anlässlich der Erstberatung) wo das Honorar draufsteht? Rechtlich gesehen ist ein mündlicher Vertrag genauso bindend wie ein schriftlicher. Und die Auftragserteilung an den Steuerberater ist so ein Vertrag.

Als (kleiner) Trost, falls sich Dein Steuerberater nicht erweichen lässt: das volle Steuerberatungshonorar kannst Du als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Somit wird es Dich unter dem Strich (nach Ansetzen des Honorars bei der Steuer) nur noch ca. EUR 450 kosten. Und die wird er hoffentlich gebracht haben, oder?

Um es planbar zu machen vereinbare für die nächste Steuererklärung ein Fixhonorar und lass es Dir vom Steuerberater (zB über eine e-mail) schriftlich bestätigen.

Ich würd nicht lockerlassen (vielleicht wirds ihm auch zu lästig). Gericht ist bei einer Summe von ca. EUR 400 nicht wirklich sinnvoll.

Viel Erfolg!

Verfasst von: Sabine am 30.08.2013 11:14
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

Hallo, na erstmal danke für eure Antworten! Was, er darf da wirklich alles abrechnen? Ich meine, ich habe ihn beispielsweise weder beautragt noch gebeten, irgendwelche Telefonate zu tätigen, noch habe ich davon gewusst. Und er darf sogar dieses Begleitschreiben "Anbei übermittle ich ihnen..." mit dem ganzen Stundensatz verrechnen? Echt??

Also von "kniffligen Aspekten" hat er gar nichts gesagt, und die gabs nach meinem Verständnis auch nicht. Eine Aktennotiz - naja, ich hab in meinem Kalender reingeschrieben, dass ich am soundsovielten 2011 mit dem Steuerberater getroffen habe, und daneben hab ich "max 100" hingeschrieben, aber das habe ich ja selber geschrieben und da könnte er ja immer sagen, dass das keine Geltung hat :-(

Ich bin noch immer so enttäuscht und wütend (vor allem über mich dumme, naive Kuh) und hoffe echt, dass nicht alle Steuerberater so sind! Aber ist das wirklich nirgendwo geregelt, wie viel ein S-Berater verlangen darf (bei den Ärzten und Notaren gibts sowas meines Wissens schon)? Kann ich schlussendlich froh sein, dass er mir jedes Telefonat nicht mit EUR 500,- verrechnet hat?

Verfasst von: Markus am 30.08.2013 14:14
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

es bringt mit sich, dass ein Steuerberater als steuerlicher Vertreter mit dem Finanzamt spricht (auch wenn Sie ihn nicht beauftragen mit dem finanzamt zu sprechen). diese gespräche sind erfahrungsgemäß immer notwendig und es ist mehr als gerechtfertigt, dass man dafür honorar bekommt. für ein honorar von eur 500 für ein telefonat wird dann stundenlang mit dem finanzamt telefoniert bzw. es muss dafür eine umfangreiche vor- bzw. nachbereitung dazu geben. die kosten hängen primär vom zeitaufwand ab. auch die schwierigkeit des anliegens spielt eine rolle.

auch der schriftverkehr mit dem klienten wird üblicherweise verrechnet (aber eher nicht mit dem stundensatz vom steuerberater, sondern mit dem von sekretariatsmitarbeitern).

das mit dem kalender ist in ordnung. anders als mit einer eigenen mitschrift kann man eine besprechung schwer dokumentieren. ich würd ihm nochmals darauf ansprechen wieso es so eine große abweichung zur besprechung gibt. anders ist ihr problem nicht zu lösen.

das honorar ist schon seit viele jahren vereinbarungsache mit dem klienten. es gab vorher bestimmte sätze, die eher ihren vorstellungen entsprechen. diese mussten aber aus wettbewerbsgründen aufgegeben werden.

beachten sie bitte punkt 13 in den AAB's:

http://www.kwt.or.at/de/PortalData/2/Resources/downloads/downloadcenter/AAB_2011_de.pdf

 

 

Verfasst von: Markus am 30.08.2013 14:14
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

es bringt mit sich, dass ein Steuerberater als steuerlicher Vertreter mit dem Finanzamt spricht (auch wenn Sie ihn nicht beauftragen mit dem finanzamt zu sprechen). diese gespräche sind erfahrungsgemäß immer notwendig und es ist mehr als gerechtfertigt, dass man dafür honorar bekommt. für ein honorar von eur 500 für ein telefonat wird dann stundenlang mit dem finanzamt telefoniert bzw. es muss dafür eine umfangreiche vor- bzw. nachbereitung dazu geben. die kosten hängen primär vom zeitaufwand ab. auch die schwierigkeit des anliegens spielt eine rolle.

auch der schriftverkehr mit dem klienten wird üblicherweise verrechnet (aber eher nicht mit dem stundensatz vom steuerberater, sondern mit dem von sekretariatsmitarbeitern).

das mit dem kalender ist in ordnung. anders als mit einer eigenen mitschrift kann man eine besprechung schwer dokumentieren. ich würd ihm nochmals darauf ansprechen wieso es so eine große abweichung zur besprechung gibt. anders ist ihr problem nicht zu lösen.

das honorar ist schon seit viele jahren vereinbarungsache mit dem klienten. es gab vorher bestimmte sätze, die eher ihren vorstellungen entsprechen. diese mussten aber aus wettbewerbsgründen aufgegeben werden.

beachten sie bitte punkt 13 in den AAB's:

http://www.kwt.or.at/de/PortalData/2/Resources/downloads/downloadcenter/AAB_2011_de.pdf

 

 

Verfasst von: Michael am 31.08.2013 16:36
 


THEMA:  Honorar vom Steuerberater

Tipp: Ich würde für die Zukunft einmal von einem Bilanzbuchhalter ein Angebot einholfen, was er für diese Leistung verlangt.

Link zum Register der Bilanzbuchhalter: http://www.bilanzbuchhaltung.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-229/

 

 

Verfasst von: Robert Wittek am 26.05.2014 20:03
 


THEMA:  RE: Honorar vom Steuerberater

Hallo Sabine!
Darf ich nachfragen wie der Fall weiter gegangen ist?
Meiner Lebensgefährtin ist es in einem fast identischen Fall ziemlich genauso ergangen. Sogar die von dir angesprochenen Summen entsprechen fast exakt der Erläuterung. Sowas macht sehr wütend und man such nach Erklärungen. Über die Internetrecherche bin ich auf diesen Fall gestolpert.
Gab es nachträglich noch weitere Schritte? Konsens?
Danke für die Info
mfG
Robert

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