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Verfasst von: Gertrude am 01.09.2013 14:32
 


THEMA:  Nutzungsentgelt Wohnung

Meine Mann hat gemeinsam mit seiner Schwester vor ca. 7 Jahren jeweils zur Hälfte die Eigentumswohnung des Vaters geerbt, in der die Familie bis zum Tod des Vaters gemeinsam gelebt hat. Die Schwester meines Mannes bewohnt diese Wohnung nun seit 4 Jahren gemeinsam mit ihrem Lebenspartner. Die Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht dort, dass sie aber nicht nutzt und auch in Zukunft nicht nützen will. Mein Mann ist bereits im Jahr 2006 von dort ausgezogen. Er hat also in den letzten 10 Jahren keine 5 Jahre dort gewohnt, davor aber seit seiner Geburt.

Da es nun Probleme bezüglich der weiteren Vorgehensweise gibt, stellt sich die Frage, in wie fern die Schwester, die bis dato nur für die Betriebskosten aufgekommen ist, ein Nutzungsentgelt für die Wohnung an meinen Mann zahlen müsste. Da die Wohnung im Falle eines Verkaufs komplett neu renoviert werden müsste, stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss? Die Mutter stimmt einem Verkauf der Wohnung zu und verzichtet auch auf ihr lebenslanges Wohnrecht, da sie mit der Wohnung nichts mehr zu tun haben möchte.

Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Gertrude Konrad

Verfasst von: Markus am 03.09.2013 07:58
 


THEMA:  Nutzungsentgelt Wohnung

Meiner Meinung nach müsste die Schwester Ihres Mannes ein angemessene Miete für die Hälfte der Wohnung (der Hälfteanteil Ihres Mannes) Miete bezahlen. Bei Ihrem Mann fallen dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Insgesamt wird das steuerlich etwas umfassender. Sprechen Sie mit einem Steuerberater darüber.

Für eine allfällige Renovierung vor Verkauf sollten Ihr Mann und seine Schwester zu gleichen Teilen aufkommen. Der Veräußerungserlös der Wohnung sollte auch zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Verfasst von: Gertrude am 03.09.2013 09:51
 


THEMA:  Nutzungsentgelt Wohnung

Vielen Dank für die Antwort! Das dachten wir auch, allerdings meinte sind wir bei Recherchen auf die Möglichkeit gekommen, dass nicht meinen Mann selber, sondern der Mutter, die das Wohnnutzrecht hat, die Miete zustehen würde. Nun sind wir ganz verunsichert...

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