Meine Mann hat gemeinsam mit seiner Schwester vor ca. 7 Jahren jeweils zur Hälfte die Eigentumswohnung des Vaters geerbt, in der die Familie bis zum Tod des Vaters gemeinsam gelebt hat. Die Schwester meines Mannes bewohnt diese Wohnung nun seit 4 Jahren gemeinsam mit ihrem Lebenspartner. Die Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht dort, dass sie aber nicht nutzt und auch in Zukunft nicht nützen will. Mein Mann ist bereits im Jahr 2006 von dort ausgezogen. Er hat also in den letzten 10 Jahren keine 5 Jahre dort gewohnt, davor aber seit seiner Geburt.
Da es nun Probleme bezüglich der weiteren Vorgehensweise gibt, stellt sich die Frage, in wie fern die Schwester, die bis dato nur für die Betriebskosten aufgekommen ist, ein Nutzungsentgelt für die Wohnung an meinen Mann zahlen müsste. Da die Wohnung im Falle eines Verkaufs komplett neu renoviert werden müsste, stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss? Die Mutter stimmt einem Verkauf der Wohnung zu und verzichtet auch auf ihr lebenslanges Wohnrecht, da sie mit der Wohnung nichts mehr zu tun haben möchte.
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen, Gertrude Konrad |