Liebes Forum,
Ich war bis Mitte des Jahres Student und habe Halbwaisenpension bezogen ~4000 Euro,
Auch arbeite ich auf Werkvertragsbasis für einen Auftraggeber. Dieser wird mich ab Oktober per Dienstvertrag anstellen.
Meine Frage lautete: Wie kann ich mich beim Finanzamt bzw. bei der GSVG melden bezüglich meiner selbstständigen Einnahmen (~3500Euro).
Das Formular zur Meldung bei der GSVG beinhaltet den Punkt ob man fur EINEN Auftraggeber tätig ist. Nach einem Beratungsgespräch bei einem Steuerberater bin ich nicht wirklich schlauer als vorher und verunsichert. (Dieser meinte, dass man nicht nur für EINEN Auftraggeber tätig sein sollte und angeben kann dass man DERZEIT einen Auftraggeber hat aber dies nicht dauerhaft bleibt. Aber wie und wieso?)
Dies lässt sich aber auch nicht verhindern da die Werke größere Ausmaße haben. Und wenn ich ab Oktober einen Dienstvertrag habe auch keine anderen Werkverträge bei anderen Auftraggebern zustande kommen.
Ebenso bin ich nicht sicher ob ich als Neuer Selbstsrändiger in Frage komme. Die WKO hat mir diesbezüglich nicht weitergeholfen weil diese meinte: Sie können nicht Neuer selbständiger sie müssen ein Gewerbe (Einzelunternehmen) gründen aber gleichzeitig hat man mir mitgeteilt dass man kein Gewerbe aufmachen sollte oder darf wenn man nur einen Auftraggeber hat und vorraussichtlich auch noch für diesen per Dienstvertrag zu arbeiten beginnt...
Ich will eigtl nur meine Steuern und meine SozVers. abführen, aber will dabei nichts falsch machen bzw. nicht in Mahn/Strafgebühren oder unnötige Abgaben haben.
Vielleicht können sie mir weiterhelfen, ich wäre wirklich froh.
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