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Verfasst von: Mungenast Markus am 04.09.2013 17:46
 


THEMA:  Kapitalertragsteuerrückerstattung
Guten Tag!

Ich kaufe und verkaufe Zertifikate auf Währungspaare.
Die Abrechnungen sehen dann beispielsweise wie folgt aus (Handelsortentgelt und Spesen werden hier vernachlässigt):

Kauf: TuBull O.End EO/UF 300 Stk
Kurswert    - 1.230,--   EUR
Kest                227,25  EUR

Verkauf:      
Kurswert        1.791,--  EUR
Kest               - 367,50 EUR     

In Jahren, in denen  das Gesamtergebnis aus solchen Wertpapiergeschäften nicht positiv ist, möchte ich die geleistete Kest beim Jahresausgleich geltend machen.
Nun zu meiner Frage: Welchen Betrag kann ich geltend machen?
                                 367,50 EUR oder die Differenz aus 367,50 und 227,25 EUR ?
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