Liebes Team,
es lässt sich derzeit einfach nicht eruieren ob durch das neue Pendlerpauschale (Mai 2013), Car Allowance gleichwertig wie Nutzung eines Firmenwagens gehandhabt wird und somit jegliche Förderung wefällt. Ich bräuchte eine einfache Aussage, ob die neue Gesetzeslage nur Firmenwägen oder auch Car Allowance betrifft.
Sollte es nur Firmenwägen betreffen, dann entstehen weiter deutliche/zusätzliche Vorteile in der Nutzung der Car Allowance (für Pendler), richtig? zusätzlicher Pendlereuro Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung bei Führung eines Fahrtenbuches zusätzlich Geltendmachung der Vertreterpauschale bei Vertriebstätigkeit --> ist das so richtig?
Danke, ich werde hier aus bestehenden Foren/Informationen einfach nicht schlau... |