Habe von Frühjahr 2011 bis Frühjahr 2012 in Österreich gearbeitet mit österr. Wohnsitz, stamme aber aus Deutschland. Würde Steuern zurückbekommen, habe aber 2011 neben 9 Monaten Österreich auch 3 Monate in Deutschland gearbeitet, bin damit wohl zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet, wenn ich das Gesetz richtig verstehe. Habe das aber rst jetzt gesehen und daher die Fristen versäumt. Ist damit die zuviel gezahlte Lohnsteuer verfallen oder kann ich den Antrag verspätet immer noch stellen?
Würde mich freuen, wenn irgendjemand mir bei der Frage helfen könnte. |