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Verfasst von: Klaus am 20.09.2013 17:32
 


THEMA:  Liebhaberei bei vermieteten Lagerflächen?

Hallo,

in meinem Haus, das derzeit gerade gebaut wird, werde ich Lagerflächen an einen gemeinnützigen Verein, dessen Obmann ich bin, vermieten.

Die Miete wird in Relation zur vermieteten Fläche und den damit zusammenhängenden Herstellungskosten relativ gering sein. Ist Liebhaberei bei Vermietung von Lagerflächen überhaupt ein Thema? Ich finde nur Quellen, denen zufolge Liebhaberei nur bei Wohnzwecken relevant ist. 

Vielen Dank im Voraus fürs Beantworten.

Klaus

Verfasst von: Markus am 23.09.2013 15:02
 


THEMA:  Liebhaberei bei vermieteten Lagerflächen?

Hallo,

ja, Liebhaberei ist grundsätzlich bei jeder Einkunftsquelle ein Thema. Auch bei der Vermietung von Lagerflächen.

schöne Grüße, Markus

Verfasst von: Johanna am 21.02.2014 11:36
 


THEMA:  Liebhaberei bei vermieteten Lagerflächen?

Liebhaberei bedeutet im steuerlichen Sinn, dass man sich überhaupt nicht bemüht, so viel Gewinn zu erwirtschaften (= so hohe Einnahmen zu erarbeiten/verlangen, dass die Unkosten gedeckt werden). Wenn kein Gewinn absehbar ist, darf der Verlust nicht gegen andere Einkünfte (Lohn, Mieteinnahmen, ...) steuermindernd verrechnet werden.

 

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