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Verfasst von: C. Kirchweger am 24.09.2013 08:45
 


THEMA:  GmbH Light

Sg. Damen und Herren,

mein Lebensgefährte plant in naher Zukunft mit einem Kompagnon die Gründung einer GmbH Light mit einer jeweiligen Stammeinlage von 5.000 Euro. Die GmbH wird gegründet um eine Immobilie zu kaufen und diese dann in weitere Folge zu sanieren bzw. aus den generierten Mieteinnahmen einen Gewinn zu erwirtschaften. Der Kredit für den Immobilienankauf soll eben auf die GmbH aufgenommen werden, damit sich privat kein Risiko ergibt, sondern die Haftung mit der Einlage in die GmbH "gedeckt" ist.

Mein Lebensgefährte ist unselbstständig beschäftigt und hat zusätzlich noch ein selbstständiges Gewerbe als Einzelunternehmer (technisches Zeichenbüro + Vermietung von Baugeräten) angemeldet. D.h. er ist bereits doppelt versichert und bezahlt Beiträge bei der GSVG + ASVG. Muss er für die GmbH noch mit weiteren Beiträgen für die Sozialversicherung rechnen?

Ich würde gerne wissen, ob Ihrer Meinung nach die Gründung einer "GmbH light" mit diesem Hintergrund von Vorteil ist, da hier ja auch höhere Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung, etc. anfallen.

Vielen Dank im Voraus,

C. K.

 

Verfasst von: Markus am 24.09.2013 12:11
 


THEMA:  GmbH Light

Hallo,

an sich sind die Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt. Möglicherweise hat Ihr Lebensgefährte das Maximum schon erreicht. Ansonsten ist der GF-Bezug natürlich sozialversicherungspflichtig.

Derzeit sind die GmbH's sehr beliebt. In fast allen Gründungen spielt dabei der Vorteil in der Haftung eine wesentliche Rolle. Natürlich kostet die GmbH in ihrer rechtlichen Struktur und im Rechnungswesen etwas mehr.

Ob die GmbH ihre Vorteile entfallten kann, ist es wesentlich, dass die finanzierende Bank auf eine Bürgschaft vom Geschäftsführer oder Gesellschafter verzichtet.

Sprechen Sie darüber aber mit einem Steuerberater. Das Thema ist zu komplex für eine umfassende Abhandlung in einem Internetforum.

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.09.2013 15:40
 


THEMA:  GmbH Light

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