Hallo,
ich habe ihm Jahr 2011 Tantiemen aus dem Verkauf eines Computerspiels (prozentuelle Beteiligung) erhalten. Und zwar in einer Höhe oberhalb der klassichen Gerinfügigsgrenze. Mein Steuerberater hat nun eine Einkommensteuererklärung für Gewerbetreibende (inkl. pauschale Betriebskostenausgaben) abgegeben.
Es wurde also eine Einkommensteuer fällig und eine nachträgliche Pflichtversicherung bei der SVA, obwohl eigentlich kein selbstständige Tätigkeit bestanden hat (ich war teilzeit angestellt). Laut SVA ist es aber möglich eine Steuererklärung abzugeben in der Keine Betriebskosten aufscheinen (da ja kein Betreib vorhanden war) und somit fällt die Pflichtversicherung weg, die Steuerpflicht bleibt bestehen. Mein Steuerberater meint ich hätte hier etwas falsch verstanden, deshalb wollte ich hier mal nachfragen. Hat jemadn zufällig Erfahrung in dem Gebiet ?
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