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Verfasst von: Bettina am 28.09.2013 09:18
 


THEMA:  Trainertätigkeit

Ein Trainer ist selbstständig tätig und gibt nun auch Vorträge am Wifi. Dieser Bildungsträger meldet den Trainer als freien DN an. Wie sieht das mit der SV aus - Mehrfachversicherung? GSVG &  ASVG? Gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Trainer nicht "doppelt" KV und UV zahlen muss? Danke für eure Antworten

 

Verfasst von: ??? am 30.09.2013 11:59
 


THEMA:  Trainertätigkeit

Frag beim WIFI nach, ob du nicht selbstständig tätig sein darfst und nicht auf Basis eines freien Dienstvertrags arbeitest. Soweit ich das weiss, ist das bei denen kein Problem

Verfasst von: Bettina am 02.10.2013 17:23
 


THEMA:  Trainertätigkeit

Selbstständigkeit neben Wifi ist kein Problem. Das Problem ist eher das der Trainer als Selbstständiger GSVG bereits bezahlt und das Wifi im Zuge des freien DV´s die Sozialversicherung gleich einbehält ( ASVG ). Das Wifi verlangt aber auch einen Gewerbeschein, somit wäre auch eine Stilllegung der Selbstständigkeit / des Gewerbes nicht möglich. Doppelversicherung, oder ? Gibt es hier für diese Konstellation Ausnahmen? Liebe Grüße

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 02.10.2013 17:41
 


THEMA:  Trainertätigkeit

In der Beilage E1a zur Steuererkärung werden Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (KZ 9040) und Einnahmen, für die eine Mitteilung nach § 109a EStG übermittelt wird, (KZ 9050) unterschieden. Diese Meldung kann man im Finanz-Online abrufen. Es scheinen die Einnahmen und die SV-Beiträge aus dem freien Dienstverhältnis auf.

Die SVA erhält den Steuerbescheid, führt danach eine Abfrage beim Hauptverband durch und erst dann kommt es zur endgültigen Festsetzung der Beiträge. Die bezahlten Beiträge an die Gebietskrankenkasse werden bei der Bemessung der Beitragsgrundlage berücksichtigt. Es empfiehlt sich natürlich, das nachzurechnen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik  www.stb-halik.at

 

 

 

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