Wichtig ist es, die Sozialversicherungsgrenze nicht zu überschreiten. Wenn Sie im Jahr Einnahmen minus Ausgaben, also einen Gewinn, über 4.641,- Euro erzielen, sind SVA-Beiträge fällig, circa 450 Euro im Quartal. Sofern Sie unter dieser Grenze bleiben, gelten Sie als Kleinstunternehmerin und sind von der SVA ausgenommen.
Der Gewinn ist mit einem Steuersatz von 43,12 % zu versteuern. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang neben den Einnahmen auch alle Betriebsausgaben zu erfassen, also jede Rechnung, die mit Ihrer selbständigen Tätigkeit zu tun hat, zu sammeln.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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