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Verfasst von: Roland am 02.10.2013 09:41
 


THEMA:  Entnahme von Computer aus Betrieb für zukünftige Privatnutzung

Hallo liebe Berater,

Ich bin Einzelunternehmer und habe

1) 2008 ein Notebook gekauft (netto ca. 350 Euro, also als geringwertiges Wirtschaftsgut) und im Jahr der Inbetriebnahme natürlich voll "abgeschrieben". Nun will ich dieses NB ersetzen durch ein neues, das alte aber zukünftig privat nutzen - also mit nach Hause nehmen. Was ist zu tun?

2) 2004 ein Notebook gekauft (netto ca. 1800 Euro), mit 4 jahren Nutzungsdauer berücksichtigt und nun also schon seit längerem mit einem "Erinnerungseuro" im Anlageverzeichnis. Prinzipiell also ev. eine ähnliche Situation wie bei Fall 1....was ist zu tun wenn ich auch dieses privat nutzen will.

 

Danke,

Roland

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 02.10.2013 17:25
 


THEMA:  Entnahme von Computer aus Betrieb für zukünftige Privatnutzung

Bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut ist nichts zu unternehmen. Nach 5 Jahren erwartet man von einem Notebook, das 350 Euro gekostet hat, nicht mehr, dass es überhaupt noch funktioniert.

Beim anderen Notebook buchen Sie den betreffenen Wert aus, also entweder den Euro, die 7 Cent, die dem Schilling entsprochen haben, oder den 1 Cent, der ebenfalls üblich ist. Im Anlageverzeichnis wird ein Abgang verbucht.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Roland am 03.10.2013 09:35
 


THEMA:  Vielen Dank

Wie das mit dem "Abgang verbuchen" bei meinem Programm zu erledigen ist muss ich noch rausfinden, sie haben mir sehr geholfen, danke

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