Bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut ist nichts zu unternehmen. Nach 5 Jahren erwartet man von einem Notebook, das 350 Euro gekostet hat, nicht mehr, dass es überhaupt noch funktioniert.
Beim anderen Notebook buchen Sie den betreffenen Wert aus, also entweder den Euro, die 7 Cent, die dem Schilling entsprochen haben, oder den 1 Cent, der ebenfalls üblich ist. Im Anlageverzeichnis wird ein Abgang verbucht.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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