Servus Community,
ich arbeite Teilzeit für 24 Std./Woche bei einem Wachdienstunternehmen in Wien. Jetzt möchte ich kündigen, bin mir aber nicht sicher, welche (in erster Linie) finanzielle Konsequenzen da auf mich zukommen. Meinem Dienstvertrag zugrunde liegen die Bestimmungen des Kollektivvertrags für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ([url]http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fportal.wko.at%2Fwk%2Fdok_detail_file.wk%3Fangid%3D1%26docid%3D1568051%26conid%3D547293&ei=E3pNUruSEM3BswaUqICYDA&usg=AFQjCNGJDRZ-QbQQ7q8BZyb-9QqWNTA4vw&sig2=FHhRgEc55qiNLnUnGvCSiA&bvm=bv.53537100,d.Yms&cad=rja[/url]).
Laut meinem Dienstvertrag kann "ab dem zweiten Monat der Beschäftigung [...] das Dienstverhältnis beiderseitig täglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gelöst werden." So weit - so gut... Zur Vorbereitung meiner Tätigkeit musste ich lediglich zwei Schulungen absolvieren - eine sog. "interne" Schulung, wo uns der Kollektivvertrag und eher allgemeinere Fragen zur Tätigkeit erklärt wurden und eine sog. "externe" Schulung, wo uns theoretische Kenntnisse über Erste Hilfe, Brandschutz, Sicherheit etc. näher gebracht wurden und wir am Ende des Tages auch eine Prüfung ablegen mussten. Die "Ausbildung zum Brandschutzwart" hatte ich extern schon einige Monate davor gemacht und die Absolvierung eines "Erste-Hilfe-Kurses" sollte in Kürze folgen.
In meinem Dienstvertrag heißt es unter dem Punkt "Kosten der Sicherheitsüberprüfung, Ausbildungskosten, Einschulung":
" Der Dienstnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für seine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe eine Sicherheitsüberprüfung durch die Bundespolizeidirektion Wien erforderlich ist. Sollte das Dienstverhältnis durch den Dienstnehmer binnen Jahresfrist durch Kündigung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet werden, oder erfolgt die Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb der gleichen Frist durch den Dienstgeber durch berechtigte fristlose Entlassung, so ist der Dienstnehmer verpflichtet, die mit der Sicherheitsüberprüfung verbundenen Kosten dem Dienstgeber zu refundieren. Der Dienstgeber ist berechtigt, die Kosten mit Entgeltansprüch – wie diese dem Dienstnehmer zustehen – aufzurechnen.
[…]
Beendet der Dienstnehmer das Dienstverhältnis durch Kündigung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt bzw. beendet der Dienstgeber das Dienstverhältnis durch berechtigte fristlose Entlassung innerhalb einer Frist von drei Jahren – bezogen ab dem Abschluss einer entsprechenden Ausbildung des Dienstnehmers – so ist der Dienstnehmer verpflichtet, die für die Ausbildung aufgewendeten Kosten aliquot dem Dienstgeber rückzuerstatten. Für die Berechnung der Rückerstattungspflicht gilt, dass sich diese pro abgeschlossenem Monat, in welchem der Dienstnehmer für den Dienstgeber in einem aufrechten Dienstverhältnis tätig ist, um 1/36-stel reduzieren.
Der Dienstgeber ist berechtigt, die Ausbildungskosten mit den dem Dienstnehmer zustehenden Entgelten bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufzurechnen. Der Dienstgeber wird dem Dienstnehmer die anfallenden Ausbildungskosten vor Beginn eines Ausbildungsprogrammes gesondert bekanntzugeben.
Einschulungskosten sind durch den Dienstnehmer auch bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zu ersetzen und werden allein durch den Dienstgeber getragen."
Hier jetzt meine konkrete Frage(n): Was zählt konkret zu Ausbildungskosten, was zur Einschulung? Ist es möglich, dass die beiden Schulungen, die ich absolviert habe, zu den Einschulungskosten gezählt werden und deshalb nicht zu ersetzen sind? Das zweite Problem ist, dass ich die Kündigung aufgrund von familiären Problemen einreichen muss - meiner Mutter geht es gesundheitlich nicht gut und deshalb will ich für ein halbes Jahr zurück nach Deutschland ziehen, um mich ein bisschen zu kümmern. Ändert das rechtlich irgendetwas? Drittens wurden mir nie (wie im Auszug erwähnt) "die Ausbildungskosten vor Beginn eines Ausbildungsprogramms gesondert bekanntgegeben".
Vielen Dank für Eure Antworten!
MFG,
Pascal |