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Verfasst von: Thomas Prager am 05.10.2013 10:42
 


THEMA:  Unselbständig und vorerst nebenberuflich Selbständig

Guten Tag.

 

Ich beabchtige, mich neben meiner unselbständigen Tätigkeit vorerst nebenberuflich selbständig zu machen. Die Regelung für Kleinsunternehmer mit einem Jahreseinkommen bis EUR 30.000 kommt vermutlich am ehesten zum tragen. Mich würden zwei Dinge interessieren:

1. Was muss ich versteuern (Ich beabsichtige, dass nebenberufliche Einkommen deutlich über EUR 730 zu bringen)?

2. Sollte der Umsatz darüber liegen, wie habe ich mich zu verhalten?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

 

mit freundlichen Grüßen,

Thomas Prager

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.10.2013 19:15
 


THEMA:  Unselbständig und vorerst nebenberuflich Selbständig

Je nach dem welche Tätigkeit Sie ausüben, müssen Sie einen Gewerbeschein samt Neugründerdörderung beantragen.

Beim Finanzam müssen Sie eine Steuernummer beantragen.

 

Wenn Sie mehr als 4.600,-- Gewinn (E innahmen abzügl.Ausgaben erzielen) dann müssen Sie sich bei der SVA anmelden.

 

www.steuerberatung-weiss.at

 

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Verfasst von: Matthias am 07.10.2013 10:07
 


THEMA:  Unselbständig und vorerst nebenberuflich Selbständig

Wenn Sie mehr als 4.600,-- Gewinn (E innahmen abzügl.Ausgaben erzielen) dann müssen Sie sich bei der SVA anmelden.

 

Wohl eher : Wenn Sie weniger als 4600,-- Gewinn erzielen, dann müssen Sie bei der SVA um Ausnahme von der Pflichtversicherung ansuchen (Und das jedes Jahr erneut!) -> Hier der Link für das dazugehörige Formular http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/MMDB135971_Dokument1.pdf

beste grüße matthias

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