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Verfasst von: Angela am 07.10.2013 15:06
 


THEMA:  Steuerpflicht bei Internetverkäufen

Ich habe aus einem Nachlass verschiedene Gegenstände pauschal gekauft und möchte diese nun laufend im Internet anbieten und stückweise verkaufen.

Was muß ich dabei beachten bzw. welche Pflichten hinsichtlich Nachweisführung sind einzuhalten?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.10.2013 00:50
 


THEMA:  Steuerpflicht bei Internetverkäufen

Sie müssen einen Gewerbeschein lösen und sich beim Finanzamt und eventuell bei der Sozialversicherung anmelden.

Sie müssen jede Einnahme genau aufzeichnen und eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen und ein Steuererklärung einreichen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

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