Ich gehe davon aus, dass Sie hauptberuflich irgendwo angestellt sind.
Sie dürfen eine Honorarnote für die Nebentätigkeit ausstellen.
Wenn die Einnahmen abzügl. der Ausgaben daraus 730,-- im Jahr übersteigen, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Abschreiben dürfen sie alles, was mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt.
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