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Verfasst von: Felix am 06.11.2013 11:22
 


THEMA:  Honorarnote

Hallo,

meine Situation ist etwas komplizierter:

1) Ich bin gerade mit dem Studium fertig geworden und arbeite seit Anfang November als Angestellter (Verdienst 3.000€ brutto/monat)

2) Anfang des Jahres war ich bei der TU als Tutor angestellt (insgesamt 628,46 netto)

3) Außerdem habe ich noch bei der TU ein einmaliges Honorar über 3.000€ im Oktober bekommen

Für 1 und 2 wurden ja schon Steuern abgegeben, aber wie sieht es jetzt mit 3 aus? Soweit ich das verstanden habe wird 3 durch eine Einkommenssteuererklärung abgedeckt, oder? Sozialversicherungstechnisch bin ich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch unter der Grenze als das ich mich bei der GSVG anmelden müsste. Was genau muss jetzt wo gemeldet werden?

Lg Felix

Verfasst von: WMT am 07.11.2013 00:12
 


THEMA:  Honorarnote

Aus welchem Titel erfolgte die Zahlung 3)? Wie wurde diese SV-beitragsrechtlcih behandelt?

Mit freundlichen Grüßen,

Kanzlei WMT

Verfasst von: Felix am 07.11.2013 11:41
 


THEMA:  Honorarnote

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Verzeihung, aber ich weiß leider nicht was "aus welchem Titel" bedeutet. Ich habe für ein Institut an der TU Programmierleistungen erbracht und nachdem ich eine gewisse Stundenanzahl gearbeitet habe, haben sie mir den Betrag einfach überwiesen. So wie ich das gesehen habe, wurde SV-Beitragsrechtlich nichts gemacht. Leider scheint es auch sehr schwer zu sein Informationen zu bekommen.

Lg, Felix

Verfasst von: Felix am 07.11.2013 11:48
 


THEMA:  Honorarnote

Falls das wichtig für die Fragestellung sein sollte: Ich war zu der Zeit wo ich das Honorar erhalten habe bei meiner Mutter mitversichert.

Lg, Felix

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.11.2013 13:42
 


THEMA:  Honorarnote

Sie müssen nur beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und dann für 2013 eine Einkommensteuererklärung abgeben.Setzen Sie auch Ihre Ausgaben ab!

Bei der Sozialversicherung müssen Sie sich nicht melden.

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