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Verfasst von: Nicole am 21.11.2013 16:42
 


THEMA:  einmalige Honorarnote

Hallo,

Ich habe das Angebot bekommen einen Webseitenauftritt für einmalig 6000€ zu machen. Dies soll über eine Honorarnote abgerechnet werden. 

Ich bin Student ohne einen Nebenjob oder sonstige Einkünfte.

Meine Frage: Muss ich dieses Einkommen beim Finanzamt melden? Bzw. was bedeutet "sich melden".?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. 

mfg Nicole

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.11.2013 17:55
 


THEMA:  einmalige Honorarnote

Streng genommen muss die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden.

Aber , wenn es wie in Ihrem Fall, zu keinen abgabenrechtlichen Konsequenzen kommt, dann würden Sie dem Finanzamt nur unnötig Arbeit machen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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