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Verfasst von: Max Huber am 28.11.2013 15:25
 


THEMA:  Wie viel Netto dazuverdienen

Hallo,

ich arbeite ganz normal 40 Stunden im Monat und verdiene 1.384 Euro Netto. Ich möchte nebenbei als Türsteher etwas dazu verdienen. Meine Frage wie viel darf man dazu verdienen. Im Internet findet man den Wert von ca 700 Euro netto ist das richtig?

Diese Jahr hab ich ein 14 und 15 Gehalt( 1 x 1.903 und 1 x 1.774 anstatt jeweils den 1384) bekommen muss ich deshalb diese Jahr noch aufpassen wenn ich als Türsteher arbeiten würde?

Wenn ich 2014 z.B 1200 euro netto durch die Wochenendarbeit dazuverdiene, wie viel müsste ich dann am Ende des Jahres nachzahlen?

Mfg

Verfasst von: Mixduradaxl am 29.11.2013 08:05
 


THEMA:  Wie viel Netto dazuverdienen

Sie dürfen selbstverständlich "dazu verdienen" wiviel Sie wollen bzw. können. Die (zusätzliche) Einkommensteuerbelastung können Sie mit dem Einkommensteuerrechner des BMF einfach selbst ermitteln (www.bmf.gv.at). 

Verfasst von: jeannie am 29.11.2013 14:23
 


THEMA:  Wie viel Netto dazuverdienen

Man darf immer dazuverdienen.

Die 730,- als Zuverdienstgrenze gelten nur, wenn Sie zu einer unselbstständigen Tätigkeit noch Einkünfte/Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit (freier Dienstvertrag, Werkvertrag), Vermietung, Kapitalertrag, ... haben. Bei zwei unselbstständigen Tätigkeiten werden die Einkünfte voll zusammengezählt - und ich gehe davon aus, dass sie auch als Türsteher unselbstständig sind (vorgeschriebene Arbeitszeiten, Dienstkleidung, ...).

Gehen Sie davon aus, dass praktisch die Hälfte des Zuverdienstes an Finanzamt und Sozialversicherung gehen. Das klingt viel, ist aber genau das, was Sie auf einem Arbeitsplatz bei höherem Lohn oder Überstunden gleich abgezogen bekommen. 

Sollten Sie als Türsteher doch selbstständig sein, sind 730,- steuerfrei, bis 1440,- gibts eine Einschleifregelung. Bei einem Freien Dienstvertrag sind Sie GKK-versichert, der Zahlschein kommt im Folgejahr. Bei einem Werkvertrag fällt das unter die Zuständigkeit der SVA der GW, bei geringen Gewinnen fällt nur Unfallversicherung an.

LG jeannie

 

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