Sehr geehrte damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Soll- und Istbesteuerung.
Ich bin freiberuflich über eine deutsche Firma als Techniker für eine Firma in Österreich tätig (Leistungen werden in Österreich erbracht). Die Umsatz- Steuerschuld geht daher auf den deutschen Leistungsempfänder über.
Freiberufler fallen ja eigentlich unter die Istbesteuerung.
Folgendes habe ich aber unter Sollbesteuerung gefunden: Führt eine Unternehmerin/ein Unternehmer, die oder der auch eine ausländische Unternehmerin/ein ausländischer Unternehmer sein kann, im Inland eine Dienstleistung oder eine Werklieferung aus und kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf die Leistungsempfängerin/den Leistungsempfänger, so entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die betreffende Leistung erbracht worden ist. Eine Verschiebung um ein weiteres Monat durch spätere Rechnungslegung ist in diesem Fall nicht möglich.
Falle ich jetzt unter das Soll- oder das Istbesteuerungssystem?
Was gilt jetzt Leistungszeitraum, Rechnungsdatum oder Zahlungseingang ?
Gilt dies dann auch für die Einkommensteuererklärung (Beispiel Dezemberrechnung; Rechnungsdatum 2 Jänner; Zahlungseingang 16 Jänner--> gehört dieser Betrag dann zu 2013 oder 2014)?
Besten Dank im Voraus
Mit besten Grüßen
Markus Stadler
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