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Verfasst von: Archibald Berger am 02.12.2013 17:08
 


THEMA:  Parallele Tätigkeit Freiberufler - Gewerbe (Ust:)

Hallo,

ich bin seit langem als freiberuflicher Künstler tätig (und versichert) und zwar als Kleinunternehmer.

Parallel dazu möchte ich jetzt ein Gewerbe als (ev. protokolliertes) Einzelunternehmen anmelden.
Hier möchte ich vorsteuerabzugsberechtigt sein, d.h. ohne Kleinunternehmerregelung verrechnen.

Meine Frage:Ist das möglich? 2 selbstständige Tätigkeiten, freiberuflich als Kleinunternehmer und gewerblich
(ggf. eine als protokolliertes Unternehmen) umsatzsteuerpflichtig, d.h. nicht als Kleinunternehmer?

(Anmerkung: Durch die steuerrechtlich enge Auslegung von künstlerischer Tätigkeit kommt eine generelle Verrechnung ohne Ust. nicht in Frage.)

Hier weiss ich einfach nicht weiter...
Danke für die Antwort und Ihre Hilfe!
Archibald Berger

 

Verfasst von: Daniela Mühlmann am 02.12.2013 19:57
 


THEMA:  Parallele Tätigkeit Freiberufler - Gewerbe (Ust:)

Sehr geehrter Herr Berger !

Die Kleinunternehmerbefreiung steht nur Unternehmen zu, deren Umsätze im betreffenden Veranlagungszeitraum EUR 30.000,00 (Nettobetrachtung) nicht übersteigen. Die Umsatzgrenze ist aber für das gesamte Unternehmen zu berechnen und wird nicht betriebsbezogen betrachtet.

MFG

Mühlmann Daniela

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.12.2013 19:58
 


THEMA:  Parallele Tätigkeit Freiberufler - Gewerbe (Ust:)

Sie können 2 oder auch mehrere Tätigkeiten ausüben, aber wenn Sie mit Ust arbeiten wollen, dann müssen Sie bei beiden  Ust zahlen.

Allerdings könnte man sich etwas überlegen.

Wir beraten Sie gerne:

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Terminverreinbarung unter 01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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