Hallo,
ich bin seit langem als freiberuflicher Künstler tätig (und versichert) und zwar als Kleinunternehmer.
Parallel dazu möchte ich jetzt ein Gewerbe als (ev. protokolliertes) Einzelunternehmen anmelden. Hier möchte ich vorsteuerabzugsberechtigt sein, d.h. ohne Kleinunternehmerregelung verrechnen.
Meine Frage:Ist das möglich? 2 selbstständige Tätigkeiten, freiberuflich als Kleinunternehmer und gewerblich (ggf. eine als protokolliertes Unternehmen) umsatzsteuerpflichtig, d.h. nicht als Kleinunternehmer?
(Anmerkung: Durch die steuerrechtlich enge Auslegung von künstlerischer Tätigkeit kommt eine generelle Verrechnung ohne Ust. nicht in Frage.)
Hier weiss ich einfach nicht weiter... Danke für die Antwort und Ihre Hilfe! Archibald Berger
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