Für "dürfen" gibt es nur eine Grenze, die eigene Gesundheit.
"Private Leistungen" gibt es nicht, das fällt unter "selbstständig tätig" bzw. "Neuer Selbstständig", denn ab der 2. Leistung liegt wohl Gewinnabsicht vor.
Ab 4641,60 Gewinn (gilt 2013) ist SV fällig, ab 10.000,- die Einkommensteuer; ab 30.000,- Umsatz kommt noch die Umsatzsteuer. Man darf mehr verdienen, aber man muß schon bei der Preisgestaltung einkalkulieren, dass Abgaben und Steuern zu bezahlen sind. Das gilt auch, wenn man diese privaten Einnahmen neben einer Anstellung erzielt.
LG Johanna |