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Verfasst von: TheMäx am 09.12.2013 18:45
 


THEMA:  rechnung für zweite private dienstleistung

ich hab im sommer (student) für eine private dienstleistung 600,- euro eingenommen. da es nun (kein student mehr) mit einer weiteren über 200,- euro schon 800,- euro sind, wird es aber relevant oder? da ja diese 730,- euro überschritten sind. wie gehe ich vor?

 

danke

Verfasst von: Johanna am 09.12.2013 21:33
 


THEMA:  rechnung für zweite private dienstleistung

730,- ist eine Zuverdienstgrenze, das dürften Sie zusätzlich zu einer unselbstständigen Arbeit (Lohn, Gehalt) aus einer anderen Einkunftsart dazuverdienen.

Für Sie ist das irrelevant, weil Sie 1) keine Anstellung erwähnen und 2) bei vorhandener Anstellung von Ihren 800,- noch Ihre Spesen abzuziehen sind, womit der Gewinn wohl unter 730,- bliebe.

LG Johanna

Verfasst von: TheMax am 10.12.2013 10:14
 


THEMA:  rechnung für zweite private dienstleistung

ok danke, aber wie viel darf ich im jahr denn mit solchen private leistungen verdienen?

 

 

Verfasst von: Johanna am 10.12.2013 14:52
 


THEMA:  rechnung für zweite private dienstleistung

Für "dürfen" gibt es nur eine Grenze, die eigene Gesundheit.

"Private Leistungen" gibt es nicht, das fällt unter "selbstständig tätig" bzw. "Neuer Selbstständig", denn ab der 2. Leistung liegt wohl Gewinnabsicht vor.

Ab 4641,60 Gewinn (gilt 2013) ist SV fällig, ab 10.000,- die Einkommensteuer; ab 30.000,- Umsatz kommt noch die Umsatzsteuer. Man darf mehr verdienen, aber man muß schon bei der Preisgestaltung einkalkulieren, dass Abgaben und Steuern zu bezahlen sind. Das gilt auch, wenn man diese privaten Einnahmen neben einer Anstellung erzielt.

LG Johanna

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