Hallo, ich habe eine Frage bez Vorsteuerguthaben:
-) kann man Vst-Guthaben gegen andere Steuern gegenverrechnen? Wenn ja welche?
-) kann man diese Vst-Guthaben auszahlen lassen, wenn eine bei Köst-schuld besteht?
Vielen Dank, Lui
a) ja, auf Antrag.
b) ja, auf Antrag.
LG Johanna