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Verfasst von: Thomas am 27.12.2013 11:49
 


THEMA:  Honorarnote + Geringfügige Beschäftigung

Liebe Community,

als Student bin ich ab Jänner 2014 geringfügig für 8 Wochenstunden angestellt (408€) und stelle zusätzlich für Honorarnoten (Gesamtwert im Jahr ca. 3000-4000€). Erwähnenswert wäre auch noch, dass ich zur Zeit sowohl Familienbeihilfe als auch Studienbeihilfe beziehe.

Soweit ich weiß, bin ich ja unter der Grenze für die Einkommenssteuer. Allerdings muss ich mich wohl bei der SVA pflichtversichern. Wie funktioniert das denn genau? Wird dabei nur der Gewinn auf das gesamte Jahr 2014 berücksichtigt? Muss ich mich also während des Jahres darum nicht kümmern? Wird mir von der geringfügigen Tätigkeit auch ein Teil für die SVA abgezogen, oder nur für die Honorarnoten, wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze bin?

Wie sieht es mit den Grenzen für Studien- und Familienbeihilfe aus?

Leider kenn ich mich zu diesem Thema 0 aus, darum vielen Dank schon mal!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.12.2013 13:07
 


THEMA:  Honorarnote + Geringfügige Beschäftigung

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 2014 €  395,31. Demnach wären Sie mit 408,-- bereits in der  Vollversicherung.

Sie sind unter der Einkommensteuergrenze.

Mit den Honorarnoten sind Sie auch unter der Sozialversicherungsgrenze.

Auch die Familienbeihilfe ist nicht gefährdet.

Meines Wissens darf man wegen der Studienbeihilfe nciht mehr als 8.000.-- verdienen, aber da bin ich nicht kompetent.Bitte erkundigen Sie sich bei der Beihilfenstelle. Sollten Sie über der Grenze sein, dann können Sie das Einkommen mit Betriebsausgaben reduzieren.

 

Verfasst von: Thomas am 27.12.2013 14:17
 


THEMA:  Honorarnote + Geringfügige Beschäftigung

Vielen Dank!

Das bedeutet also, dass ich (bzw. mein Arbeitgeber) für meine geringfügige Tätigkeit die notwendigen Abgaben zahle? Selbiges gilt also auch, wenn ich zum Beispiel im Sommer einen Ferialjob mache? Also zusammengefasst: Ich muss in meinem Fall NUR mit den Honorarnoten aufpassen, dass ich nicht über diverse Grenzen komme?

Verfasst von: Thomas am 27.12.2013 14:24
 


THEMA:  Honorarnote + Geringfügige Beschäftigung

Vielen Dank!

Das bedeutet also, dass ich (bzw. mein Arbeitgeber) für meine geringfügige Tätigkeit die notwendigen Abgaben zahle? Selbiges gilt also auch, wenn ich zum Beispiel im Sommer einen Ferialjob mache? Also zusammengefasst: Ich muss in meinem Fall NUR mit den Honorarnoten aufpassen, dass ich nicht über diverse Grenzen komme?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.12.2013 13:52
 


THEMA:  Honorarnote + Geringfügige Beschäftigung

Nein nicht ganz so:für die Steuer,die Familienbeihilfe und das Stipendium müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen zusammenzählen.

Nur für die Sozialversicherungsgrenze zählen alleine die Honorare.

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