Liebe Community,
als Student bin ich ab Jänner 2014 geringfügig für 8 Wochenstunden angestellt (408€) und stelle zusätzlich für Honorarnoten (Gesamtwert im Jahr ca. 3000-4000€). Erwähnenswert wäre auch noch, dass ich zur Zeit sowohl Familienbeihilfe als auch Studienbeihilfe beziehe.
Soweit ich weiß, bin ich ja unter der Grenze für die Einkommenssteuer. Allerdings muss ich mich wohl bei der SVA pflichtversichern. Wie funktioniert das denn genau? Wird dabei nur der Gewinn auf das gesamte Jahr 2014 berücksichtigt? Muss ich mich also während des Jahres darum nicht kümmern? Wird mir von der geringfügigen Tätigkeit auch ein Teil für die SVA abgezogen, oder nur für die Honorarnoten, wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze bin?
Wie sieht es mit den Grenzen für Studien- und Familienbeihilfe aus?
Leider kenn ich mich zu diesem Thema 0 aus, darum vielen Dank schon mal! |