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Verfasst von: Matthias am 03.01.2014 21:31
 


THEMA:  Honoranote - Leistungszeitraum

Hallo liebes Team,

ich arbeite als freier Dienstnehmer und muss erstmals eine Einkommensteuererklärung einreichen. Nun werde ich aber demnächst noch eine Honorarnote mit Leistungszeitraum Dezember 2013 legen, ist diese dann noch im vergangenen Jahr zu versteuern oder gilt sie für 2014?

Besten Dank im Voraus!

Matthias

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.01.2014 11:34
 


THEMA:  Honoranote - Leistungszeitraum

An und für sich sind Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner, d.h. Sie versteuern immer,wenn Sie das Geld erhalten.

Aber Ihr Auftraggeber muss eine Meldung für 2013 an das Finanzamt senden, in welchem der Dezemberbezug noch enthalten ist.

Dadurch kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten.

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