Hallo, ich führe neuerdings Trainings in den Bundesländern durch und die Auftraggeber erstatten mir die Fahrkosten in der höhe des amtlichen KM-Geld-Satzes. Frage 1: Ich nehme an, ich versteuere diese als Einnahme ganz normal? Frage 2: Der Auftraggeber erstattet mir die Fahrtkosten - kann ich diese Fahrten trotzdem steuerlich nach dem km-Geld absetzen? Mein Gedankengang ist: Der Auftraggeber bezahlt mir die Spesen/Kosten für die Anfahrt - nach welchem Satz, ist Übereinkunftssache, in dem Fall eben der KM-Geld-Satz, und ich versteuere es als Teil meines Einkommens. Also kann ich auf der andren Seite auch diese Fahrten bei meiner Einkommensteuer absetzen. Aber stimmt dieser Gedankengang? LG Elisabeth |