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Verfasst von: Kevin am 23.01.2014 11:40
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Lehrgangsgebühren

Hallo,

Ich habe einen Bachelor Abschluss von der WU Wien (falls relevant). Ich besuche seit Oktober 2012 einen MSc Lehrgang mit dem Fachbereich Controlling auf einer österreichischen Universität und zahle Lehrgangsgebühren semesterweise in Höhe von 2725 Euro. Ab Februar steige ich Vollzeit im Konzern Controlling eines Unternehmens ein und werde somit steuerpflichtige Einnahmen erhalten. Der letzte Termin für die Lehrgangsgebühren ist im Februar 2014.

Meine Frage ist nun: kann ich die letzten Gebühren im Jahr 2014 als Werbungskosten absetzen? Beim Beginn des Studiums im Oktober habe ich keinerlei Tätigkeit im Fachbereich Controlling oder ähnlichem Berufsfeld ausgeübt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

MfG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.01.2014 12:27
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Lehrgangsgebühren

Sie können Werbungskosten immer nur im Jahr der Bezahlung absetzten.

Verfasst von: Kevin am 23.01.2014 12:51
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Lehrgangsgebühren

Die Bezahlung der letzten Gebühren in Höhe von 2725 Euro findet ja im Februar 2014 statt, entschuldigen Sie falls meine Erklärung etwas schwammig war.

Sind dies dann dennoch Ausbildungskosten bzw. Fortbildungskosten auch wenn der Berufsantritt erst gegen Ende des Lehrgangs stattfindet?

 

MfG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.01.2014 14:42
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Lehrgangsgebühren

Ja, was Sie 2014 bezahlen, können Sie beim Jahresausgelich 2014 geltend machen.

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