Bis 730,-- im Jahr müssen Sie nicht melden und nicht versteuern.
Wenn es mehr ist, dann müssen Sie sich beim Finanzamt melden.U.u. auch bei der SVA.
Sie müssen vom Zusatzverdienst ca 1/3 Einkommensteuer rechnen. Allerdings dürfen Sie auch Betriebsausgaben absetzten.
Wir beraten Sie gerne:
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