Sehr geehrtes Berater-Team,
ich bin ein totaler Neuling in Sachen "freier Dienstvertrag - Zuverdienstgrenze" und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Ich habe 2012 sowohl steuerpflichtige Bezüge in der Höhe 16.336 bezogen (anrechenbare Lohnsteuer von 1656 euro) und daneben noch bei 2 freien Dienstverträgen als Honorarlehrkraft 1185 euro dazuverdient. Wenn ich sowohl Kirchenbeitrag, Fortbildungskosten (Studium), Fachliteratur und Fahrtkosten abrechne komme ich auf unter die Freibetragsgrenze von 730 euro.
Muss ich dennoch eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder darf ich - auf freiwilliger Basis - eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
Ich möchte nämlich auch Sonderausgaben (Versicherungen usw) und weitere berufsbezogene Werbungskosten die ich nicht als Betriebsausgabe angab - geltend machen.
Bitte um Info diesbezüglich.
Danke im voraus!
Gabi Schweiger |