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Verfasst von: Gabriele Schweiger am 25.01.2014 14:38
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

Sehr geehrtes Berater-Team,

ich bin ein totaler Neuling in Sachen "freier Dienstvertrag - Zuverdienstgrenze" und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Ich habe 2012 sowohl steuerpflichtige Bezüge in der Höhe 16.336 bezogen (anrechenbare Lohnsteuer von 1656 euro) und daneben noch bei 2 freien Dienstverträgen als Honorarlehrkraft 1185 euro dazuverdient. Wenn ich sowohl Kirchenbeitrag, Fortbildungskosten (Studium), Fachliteratur und Fahrtkosten abrechne komme ich auf unter die Freibetragsgrenze von 730 euro.

Muss ich dennoch eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder darf ich - auf freiwilliger Basis - eine Arbeitnehmerveranlagung machen?

Ich möchte nämlich auch Sonderausgaben (Versicherungen usw) und weitere berufsbezogene Werbungskosten die ich nicht als Betriebsausgabe angab - geltend machen.

 

Bitte um Info diesbezüglich.

 

Danke im voraus!

 

Gabi Schweiger

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.01.2014 17:47
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

Die Kirchensteuer dürfen Sie bei der Berechnung der 730,-- nicht abziehen.

Verfasst von: Gabriele Schweiger am 30.01.2014 15:07
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

danke für die Info.

 

Aber einen Gewinnfreibetrag darf man geltend machen?

Fahrtkosten auch (auch wenn keine Belege vorhanden sind da mit Auto gefahren)?

 

lg G. Schweiger

 

Verfasst von: Johanna am 15.02.2014 20:52
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

Für die Fahrten muß ein Fahrtenbuch geführt werden, dann kann man die Fahrten mit km-Geld abrechnen.

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