die € 730,-- sind eine Jahresgrenze.
Wenn Sie darüber kommen, dann kommt derselbe Steuersatz wie bei Ihrer nichtselbständigen Arbeit zur Anwendung.
Meistens 1/3 vom Zuverdienst.
Sie können auch Ausgaben geltend machen.Z.B. Ihre Fotoausrüstung.
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