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Verfasst von: Thomas Denk am 12.02.2014 13:51
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Guten Tag,

 

laut dem neuen Pendlerrechner des Finanzministeriums ist für mich die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nicht zumutbar, und meine Wegstrecke beträgt 19,8 km - somit steht mir die große Pendlerpauschale 2-20km zu. Ein Arbeitskollege der quasi um die Ecke wohnt bekommt die Pauschale 20-40, was finanziell doch ein großer Unterschied ist. Mir fehlen so gesehen genau 300 Meter!  Gibt es für diese Grenzfälle eine Regelung oder habe ich dann einfach nur Pech gehabt?

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Harry am 13.02.2014 15:06
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Da die Berechnung des Pendlerrechners für Arbeitgeber, -nehmer und FA verbindlich ist, hast du - würde ich sagen - Pech gehabt. Irgendwo muss es halt Grenzen geben, wenn man nicht wirklich mit einem Multiplikator arbeitet (tut das Gesetz hier aber nicht, wäre aber wohl fairer mit Deckelung oben).

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2014 12:42
 


THEMA:  Pendlerpauschale

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