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Verfasst von: Riesi am 17.02.2014 11:26
 


THEMA:  Landesförderung OÖ - Werbungskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Land OÖ gibt es im Rahmen der Förderung von therm. Solaranlagen + Wärmepumpen eine Einkommensgrenze (Haushaltseinkommen - http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/13877_DEU_HTML.htm).

Diese Einkommensgrenze haben meine Partnerin und ich um ca. 3.000 - 4.000 EUR überschritten und haben dadurch Förderungen im Ausmaß von ca. 4.000 EUR nicht bekommen.
Die Förderung kann auch im 2. Jahr nochmals beantragt werden, die Einkommenssituation wird sich nicht relevant verändern.
In der Definition des Haushaltseinkommens steht jedoch, dass Werbungskosten abgezogen werden.
Ist es Ihrer Einschäzuung nach realistisch, innerhalb eines Jahre 4.000 (2.000 EUR pro Person) Werbungskosten geltend machen zu können, z.B. über Fortbildungen (Ich bin im IT Bereich tätig).

Danke.

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.02.2014 13:11
 


THEMA:  Landesförderung OÖ - Werbungskosten

Fortbildungkosten in dieser Höhe kommen durchaus vor.Sie können auch Fahrtspesen u. Diäten in Zusammenhang m. Fortbildung absetzten.

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