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Verfasst von: Ursula am 26.02.2014 21:01
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich bei Teilzeitarbeit

Ich habe folgende Frage zum Lohnsteuerausgleich:

ich arbeite in Elternteilzeit, mein Mann Vollzeit.

Macht es einen Unterschied, ob mein Mann oder ich beim Lohnsteuerausgleich Sonderausgaben wie Krankenzusatzverischerung oder Kinderbetreungskosten einreichen?

Danke!

Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 18:04
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich bei Teilzeitarbeit

Grundätzlich kann man nur die eigenen Ausgaben geltend machen. Hat der Mann Anspruch auf den Alleinverdienerfreibetrag, darf er auch die Rechnungen der Frau absetzen. Leichter ist es, wenn die Zahlungen tatsächlich vom Konto des Mannes gingen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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