Die Progression ist erst ein Thema, wenn es sich um 2 oder mehrere Einkünfte handelt.
Bei Wohnungswechsel zum 1. 7. kann schwerlich ein Überwiegen des Lebensmittelpunktes automatisch angenommen werden.
Es hängt beim Doppelbesteuerungsabkommen aber auch von der Staatsbürgerschaft ab, doppelte Steuer gibt es aber nie. Als Kroate dürfen Sie nicht schlechtergestellt werden als andere Kroaten. Und das kann bei niedrigerer Steuerfreigrenze auch heißen, dass die Differenz nachversteuert wird.
Im Einzelfall hilft nur ein Beratungsgesprächh.
LG Johanna
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