Ich bin Einzelunternehmer und Einnahmen/Ausgabenrechner. Meine Frage wäre: Wenn ich eine innergemeinschaftliche Lieferung (innergemeinschaftlicher Erwerb -> Visitenkarten einer deutschen Druckerei) als reine netto-Rechnung bekomme, wie verbuche ich diese dann in meine Abrechnung und wie läuft das konkret dann mit der USt.? Die Rechnung beträgt konkret 39€ netto (Rechnungsland Deutschland)?
Danke für die rasche Antwort, heißt das konkret, dass für mich die Buchungen eigentlich "neutral" sind, also einmal eine fiktive Ausgabe USt und dann durch die VSt. wieder eine fiktive Einnahme?