Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eine Gemeinde betreibt ein Schwimmbad und eine Anstalt zur Müllbeseitigung. Die Gemeinde erzielt aus dem Betrieb des Schwimmbades jährlich Einnahmen von € 50.000 und aus der Anstalt zur Müllbeseitigung jährlich € 2 Mio. Des Weiteren organisiert die Gemeinde jedes Jahr einen Wohltätigkeitsball, dessen Einnahmen den Sozialeinrichtungen der Gemeinde zugutekommen.
Ist die Gemeinde mit ihren Leistungen im Rahmen der genannten Tätigkeitsfelder umsatzsteuerbar, wenn ja, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? (Steuerersatz?)
a) Die Anstalt zur Müllbeseitigung säubert in den Sommermonaten täglich das Areal des Schwimmbades. Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerlich zu bewerten?
b) Über die Buchhaltung des Schwimmbades hat die Gemeinde zwei Rasenmäher um je € 500 zzgl. USt gekauft. Einer davon wird ab dem Folgejahr ausschließlich zum Mähen der Rasenflächen vor dem Rathaus verwendet.
Kann mir hier jemand bitte weiterhelfen?? Vielen Dank
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