Hallo!
Wenn ich das "Verf 24" abgegeben und einen Umsatz von über 30.000 EUR angesetzt habe (und somit nicht als Kleinunternehmer gelte), muss ich da trotzdem noch das U15 extra für eine Beantragung der UID-Nummer abgeben?
Soweit ich weiß wird die UID-Nummer von Amts wegen erteilt. Nun sagte mir das Finanzamt telefonisch, dass man das U15 extra abgeben muss. Was stimmt jetzt?
Hoffe jemand hat eine Antowort. Vielen Dank! |