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Verfasst von: Alexander am 04.04.2014 09:51
 


THEMA:  Honorarnoten Kennzahlen

Liebes Steuerberater-Team,

ich habe im Vergangenen Jahr verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, darunter Teilweise auch Honorarnoten für private Nachhilfe erhalten.

Unter der Rubrik "Lohnzettel" sind drei Meldungen der Art "W" und eine Meldung der Art "L1". Bei welcher Kennzahl trage ich nun was genau ein? Wo trage ich die Honorarnoten, die ich erhalten habe ein? Sollte ich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Honorarnoten machen?

Trage ich bei "Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44" Kennzahl 9050 die Summe von den Tätigkeiten der Art "W" ein?

Muss ich dann meine übrigen Honorarnoten bei Kennzahl 9040 "Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen)" eintragen?

Ich bin leicht verwirrt und verunsichert,
herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

MfG Alexander

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.04.2014 12:58
 


THEMA:  Honorarnoten Kennzahlen

Wenn Sie neben einer nichtselbständigen Tätigkeit mehr als € 730,--im Jahr dazuverdient haben, dann müssen Sie eine Einkommesnteuererklärung abgeben.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Alexander am 04.04.2014 18:59
 


THEMA:  Honorarnoten Kennzahlen

Danke, ich weiß, dass ich das angeben muss. es geht eigentlich nur darum, ob ich das richtig verstanden habe und die Kennzahlen, bei denen ich das eintragen möchte stimmen.

MfG

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