Ich habe auf ein Privat-Haus mit 3 Wohneinheiten - wovon 1 vermietet (33 % Geschäftsanteil) - eine PV-Anlage installieren lassen.
Wie muß ich die Erstellungskosten (abzüglich Förderung) behandeln?- Instandsetzungsaufwand = Anlagevermögen - AfA 20 Jahre - Herstellungsaufwand = Anlagevermögen - zum Haus zuzurechnen und AfA zu Haus-Restnutzungsdauer Darf ich mir weiter 33 % VSt einbehalten?
Vielen Dank für die Hilfe |