Mein Mann und ich hatten beide von 2011-August 2013 den gewoehnlichen Wohnsitz in den USA und waren auch dort beschaeftigt. Seit August 2013 sind wir beide wohnhaft in Oesterreich und auch hier berufstaetig. Muessen wir daher Formular L1i ausfuellen:
Ich hatte im Jahr 2013 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
a) Grenzgänger im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 lit g
b) bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger
Danke!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
07.04.2014 13:54