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Verfasst von: D. J. Ornigg am 07.04.2014 20:49
 


THEMA:  Freiberuflich nebenbei tätig werden - Honorarnoten? Einkommenssteuererklärung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen bezüglich einer allgemeinen Frage zu der Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung bzw. Selbständigkeit.
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
 
Die Situation: Ich arbeite hauptberuflich seit Studiumabschluss 2012 in einer Softwarefirma.
Während meinem Studium habe ich nebenbei immer wieder nebenberuflich in verschiedensten Projekten im Bereich Web- und Grafikgestaltung
gearbeitet. Ich spiele jetzt mit dem Gedanken dies wieder aufleben zu lassen, da ich gerne in dem Bereich weiterhin nebenbei in Projekten mitarbeiten möchte, allerdings nur nebenbei, wenn es meine Zeit zulässt. Quasi als "Hobby". Dafür möchte ich natürlich aber auch entsprechend Entgelte verlangen.
Dabei gibt es ja klarerweise verschiedene Punkte, die zu beachten sind. 
 
Hier kommen jetzt meine Fragen:
- Welche Möglichkeiten gibt es hier nebenbei mehr oder minder selbständig zu arbeiten ohne verschiedene Einkommensgrenzen oder Steuerklassen zu missachten und dennoch hauptberuflich in meinem Job weiter zu arbeiten?
- In wie weit ist es mir möglich Honorarnoten auszustellen ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben? Ist eine Gewerbeanmeldung überhaupt
notwendig? Es gibt doch auch hierfür Umsatz(steuer)grenzen oder? Ich habe gelesen, ich darf 730€ im Jahr dazuverdienen, ohne diese entsprechend beim Finanzamt anzugeben. Wie sieht die Situation aus, wenn ich beispielsweise 2000€ oder 5000€ im Jahr durch bspw. Websiten-Erstellung dazu verdiene?
 
Besten Dank schon im Voraus für Ihre Auskunft!
 
Mit freundlichen Grüßen,
D. Ornigg
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.04.2014 12:25
 


THEMA:  Freiberuflich nebenbei tätig werden - Honorarnoten? Einkommenssteuererklärung?

1.) Sie müssen Ihren Dienstgeber über die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung informieren, damit Sie Ihren Job nicht riskieren.

2.)Einkommensteuer müssen Sie  erst zahlen, wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- Gewinn erzielen. D.h. wenn Sie 2.000,-- einnehmen, aber 1.400,-- Betriebsausgaben haben, zahlne Sie noch keine Steuer.

2.) sozialversicherungspflichtig werden Sie erst, wenn Ihr Gewinn über 4.700,- steigt.

3.) Sie können auch ohne Gewerbeschein Honorarnoten ausstellen, aber dann verstoßen Sie möglicherweise gegen das Gewerberecht.

 

Wir beraten Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

Terminverreinbarung unter 01 533 16 37

Verfasst von: D. Ornigg am 14.04.2014 21:26
 


THEMA:  Freiberuflich nebenbei tätig werden - Honorarnoten? Einkommenssteuererklärung?

Sehr geehrte Frau Mag. Weiß,

vielen Dank für Ihre rasche und ausführliche Rückmeldung!
Ich habe inzwischen auch mit der WKO gesprochen und die haben mir Ihre Ausführungen bestätigt.

Eine Frage ist allerdings noch offen, vielleicht können Sie mir hierzu noch eine Rückmeldung geben.
Zur Berechnung der Einkommenssteuer, wenn man selbständig und nicht selbständig angestellt ist, gibt es ja eine komplexere Formel.
Folgende Berechnungsmethode habe ich recherchiert:

Jahresbruttoeinnahmen nicht selbstständig (Angestellt)
- Abzüglich 13./14. Gehalt
- Abzüglich SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil)
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.b. 35.000.-- Eur pro Jahr)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z.b. Annahme 3.000.-- Eur pro Jahr)
= Gesamtbetrag der Einkünfte 

- Abzüglich SVA Beiträge  (wäre bei mir 0, weil Gewinn unter 4.700.-- Eur)
= Gewinn (= Berechnungsgrundlage Einkommensteuer)

Über Formel: daraus errechnete Einkommensteuer -> ( { (Einkommen – 25.000) x 15.125 } / 35000 ) + 5.110 (recherchiert über Gründerservice WKO)
- Abzüglich Lohnsteuer (vom Arbeitgeber einbehalten)
= Einkommensteuer

Ist dieser Vorgehen zur Berechnung korrekt?

Wenn ich also als Beispiel hernehme, dass ich jährlich unselbständig 35.000.-- Euro verdiene, selbständig einen Umsatz von 3.000.-- mache, muss ich weder SVA Beitrag noch Umsatzsteuer zahlen (da ich unter 30.000.-- Umsatz bleibe - Kleinunternehmerregelung und weniger als 4.700.-- Gewinn aus selbständiger Arbeit erziele). Bleibt also noch die Einkommenssteuer.

Meine Berechnung würde dabei dann laut Formel ergeben, dass ich ca. 1.100.-- Euro Umsatzsteuer nach einem Jahr abführen müsste -
Ist meine Berechnung und Annahme korrekt?

 

Besten Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Mühen schon im Voraus!

Mit besten Grüßen,

D. Ornigg

 
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