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Verfasst von: Hakan am 14.04.2014 11:53
 


THEMA:  Gewerbe für Hompeage-Erstellung und Beratungsleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte neben meine unselbstständigen tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Erstellung von Homepages und zustätzlich  Beratung in Angelegenheiten wie z.B. was ist famiilenbeihilfe wer hat anspruch, kinderbetreungsgeld,. etc. Muss ich dafür eine Gewerbe anmelden; wenn ja welche? oder reicht es wenn ich ohne Gewerbeschein eine Jahreserklärung abgebe wo meine jährlichen Honorarnoten drinnen sind?

Danke für die Antworten!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.04.2014 13:22
 


THEMA:  Gewerbe für Hompeage-Erstellung und Beratungsleistungen

Für die Erstellung von Homepages benötigen Sie einen Gewerbeschein.

Beratung in Sachen Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, etc. gehört zu den Kompetenzen des Steuerberaters.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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