Jetzt verstehe ich erst den Vergleich mit angestellten Studenten.
Ja, das geht, dass Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, weil ja damit ein Erwerbseinkommen angestrebt wird. Und es spielt keine Rolle, ob man angestellt ist, Vermieter oder durch Aktien so viel verdient hat, dass man Steuern zahlt. |