Sehr geehrte Damen und Herren !
Bekanntlich ist es auch sinnvoll für Verstorbene eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen und habe in meinem Bekanntenkreis durchaus lukrative Beträge heruasgeholt. Es sind jedoch schon einige Jahre vergangen. Aufgrund eines neuen Anlassfalles wurde mir beim Finanzamt erklärt,daß es sich nicht lohnt eine Veranlagung zu beantragen. Dies erscheint mir nicht glaubwürdig zusein zumal der Verstorbene eine über dem Durchschnitt liegende Pension bezogen hat und im Juli des Vorjahres verstorben ist.
Hat sich diesbezüglich etwas geändert ? Meine Annahme könnte darauf hinausgehen,ob möglicherrweise nichtmehr das Kalennderjahr maßgeblich ist, sondern ein Rumpfwirtschaftsjahr (bis zum Ableben). |