Guten Tag! Ich war im Jahr 2013 vollzeit unselbständig beschäftigt und habe zusätzlich auf Basis eines Werkvertrages ca. € 1.700 Gewinn erzielt. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass ich durch die Überschreitung der Grenzwerte eine Einkommenssteuererklärung abzugeben habe und möchte das online durchführen - dazu ist offenbar ein Erklärungswechsel notwendig.
Meine Frage ist: Ist der Vorgang "Erklärungswechsel" bereits mit dem Einbringen der Einkommenssteuererklärung gleichzusetzen oder wird daraufhin lediglich das entsprechende Formular zur "Einkommenssteuererklärung" freigeschaltet (dzt. ist nur das Formular zur "Arbeitnehmerveranlagung" verfügbar)? D.h. kann ich nach Einbringen des Antrags auf "Erklärungswechsel" (wo bereits Umsätze/Gewinn angegeben werden) noch Sonderausgaben/Werbungskosten, die mein UNSELBSTÄNDIGES Dienstverhältnis betreffen, angeben? Besten Dank! Andreas |